Werkstatt
Laut EU-Kommission und Verabschiedung des Gesetzes der Kfz-GVO sind Fahrzeughalter/Besitzer nicht mehr an Vertragswerkstätten gebunden.
Sie dürfen vielmehr die Werkstatt Ihres Vertrauens - also auch eine freie Werkstatt wie die unsere - beauftragen, ohne Konsequenzen oder Einschränkungen befürchten zu müssen.
Die zugehörige Mobilitätsgarantie gewähren wir Ihnen ohne zusätzliche Kosten über unseren Vertragspartner, die NÜRNBERGER/GARANTA Versicherungsgruppe.